EBY Port 1 GmbH, Regensburg (Heinkelstr. 1, 93049 Regensburg). Die Verschmelzung wurde am 10.10.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Hannover HRB 58691). Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 17.10.2003 mit der E.ON Energie AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 132 000) ist durch Verschmelzung zum 10.10.2005 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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Amtsgericht: Regensburg
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