EC Wirtschaftsberatungs GmbH & Co. KG, Pulheim, Max-Liebermann-Straße 43, 50259 Pulheim. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.07.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.07.2011 mit der Erft-Concept GmbH mit Sitz in Bergheim (Amtsgericht Köln, HRB 41209) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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