HRA 731401: ECI Komplementär GmbH & Co. KG, Stuttgart, Hillerstr. 9, 70184 Stuttgart. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: ECI Geschäftsführungs GmbH, Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 749115). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 731401: ECI Komplementär GmbH & Co. KG, Stuttgart, Hillerstr. 9, 70184 Stuttgart. (Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an einer Kommanditgesellschaft, deren Unternehmensgegenstand die Beteiligung in jedweder Form an anderen Unternehmen ist, insbesondere aber an Unternehmen die sich mittelbar oder unmittelbar mit der Exploration und Produktion von Erdöl und Erdgas in Alaska befassen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hillerstr. 9, 70184 Stuttgart. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: ECI Geschäftsführungs GmbH, Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 749115), Den jeweiligen Geschäftsführern der persönlich haftenden Gesellschafterin ist es gestattet, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der persönlich haftenden Gesellschafterin Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Energy Capital Invest Verwaltungsgesellschaft mbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 724329) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.