EDD DVD-R World GmbH, Görlitz (Friedrich-Engels-Str. 42, 02827 Görlitz). Die Verschmelzung wurde am 14.07.2006 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
EDD DVD-R World GmbH, Görlitz (Friedrich-Engels-Str. 42, 02827 Görlitz). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.06.2006 sowie aufgrund des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers, ebenfalls vom selben Tag, mit der EDD Fulfilment GmbH mit dem Sitz in Görlitz (Amtsgericht Dresden HRB 22303) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.