HRA 7534: EDEKA Minden-Hannover Stiftung & Co. KG, Minden, Wittelsbacherallee 61, 32427 Minden. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 31.10.2018 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 7534: EDEKA Minden-Hannover Stiftung & Co. KG, Minden, Wittelsbacherallee 61, 32427 Minden. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2018 Teile des Vermögens der MIOS Großhandel GmbH mit Sitz in Minden (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 4980) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 7534: EDEKA Minden-Hannover Stiftung & Co. KG, Minden, Wittelsbacherallee 61, 32427 Minden. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.11.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.11.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.11.2017 mit der Kaiser's Berlin GmbH mit Sitz in Minden (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 15589) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
EDEKA Minden-Hannover Stiftung & Co. KG, Minden, Wittelsbacherallee 61, 32427 Minden. Prokura und Wohnort geändert; nunmehr: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Lissai, Marius, Dipl.-Kfm., Bad Salzuflen, * ‒.‒.‒‒.
EDEKA Minden-Hannover Stiftung & Co. KG, Minden, Wittelsbacherallee 61, 32427 Minden. Entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen eingetragen: Eintragung vom 09.10.2009 (lfd. Nr. 2 Sp. 5b) berichtigt in: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 03.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.08.2009 das Vermögen der EDEKA Minden-Hannover Holding GmbH mit Sitz in Minden (AG Bad Oeynhausen HRB 4086) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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