Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
14 |
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b)
Mit der EDEKA Einkaufskontor GmbH mit Sitz in Hamburg
(Amtsgericht Hamburg, HRB 167746) als herrschendem
Unternehmen ist am 18.03.2024 ein
Ergebnisabführungsvertrag geschlossen worden.
Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 26.03.2024
zugestimmt.
Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten
Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. |
a)
05.04.2024
Dr. Waldforst
b)
Fall 15 |
13 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen;
bei Geschäftsführerbestellungen und -
abberufungen ist sie vollständig von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit:
Engelhardt, Jasmin, Tangstedt, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
21.09.2022
Helbig |
HRB 24304: EDEKA Pfand GmbH, Hamburg, New-York-Ring 6, 22297 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Keitel, Peter, Mönkloh, * ‒.‒.‒‒; Meineke, Claas, Seevetal, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Kettler, Jens, Grönwohld, * ‒.‒.‒‒; Sagrauske, Jörg, Buchholz-Sprötze, * ‒.‒.‒‒, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Prokura erloschen Sagrauske, Jörg, Buchholz-Sprötze, * ‒.‒.‒‒.
HRB 24304: EDEKA Pfand GmbH, Hamburg, New-York-Ring 6, 22297 Hamburg. Der mit der EDEKA Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 80348) am 27.05.2014 abgeschlossene Beherrschungsvertrag ist durch Kündigung mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2020 beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Vertragsbeendigung in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
HRB 24304: SBH - Supermarkt bei HORTEN GmbH, Hamburg, New-York-Ring 6, 22297 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 16.06.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 4 (Geschäftsführung und Vertretung). Neue Firma: EDEKA Pfand GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Der An- und Verkauf von Pfandgebinden aller Art einschließlich aller in diesem Zusammenhang stehenden Abrechnungs- und sonstigen Dienstleistungen, hierzu zählt u.a. auch der Betrieb von Zählzentren und die Erbringung von Pfandkontodienstleistungen, und der Handel mit und die Vermittlung von Waren aller Art im In- und Ausland, soweit keine gesetzlichen Verbote bestehen oder behördlichen Erlaubnisse erforderlich sind, insbesondere der Import von Food- und Non-Food-Artikeln, sowie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art und Ausführung der damit verbundenen Geschäfte. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der EDEKA Pfand GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 98953) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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