HRA 58075 B: EDINBURGH HOUSE GERMANY HOLDING B.V. & Co. KG, Berlin, Ebertstraße 2, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
HRB 103834 B: Edinburgh House Germany Holding GmbH, Berlin, Ebertstr. 2, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2020 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die EDINBURGH HOUSE GERMANY HOLDING B.V. & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 58075 B) beschlossen. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 58075 B: EDINBURGH HOUSE GERMANY HOLDING B.V. & Co. KG, Berlin, Ebertstraße 2, 10117 Berlin (Unternehmensgegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zur Anlage des eigenen Gesellschaftsvermögens, einschließlich der Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung und das Halten von Immobilien oder die Beteiligung an Gesellschaften, die Immobilien halten und verwalten.). Firma: EDINBURGH HOUSE GERMANY HOLDING B.V. & Co. KG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Ebertstraße 2, 10117 Berlin; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen sowie dessen gesetzliche Vertreter dürfen Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. EDINBURGH HOUSE POOL 1A WAREHOUSE B.V., Amsterdam/Niederlande (Reg.-Stelle: Kamer van Koophandel (KvK), Reg.-Nr.: 34248913); Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Edingburgh House Germany Holding GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 103834 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 10.12.2020.
HRB 103834 B: Edinburgh House Germany Holding GmbH, Berlin, Ebertstr. 2, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Edinburgh House Ruhr GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 103837 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 103834 B: Edinburgh House Germany Holding GmbH, Berlin, Ebertstr. 2, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Edinburgh House Objekt Gallin GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 105124 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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