EDV Fabrik GmbH Agentur für EDV- Dienstleistungen, Wöllstadt (Rosbacher Weg 28, 61206 Wöllstadt). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden PR Fabrik GmbH Agentur für Publik Relations und Events am 22.08.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
61206 Wöllstadt
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Amtsgericht: Friedberg
Rechtsform: GmbH