EDV Service Frerichs GmbH, Edewecht, (Industriestr. 41, 26188 Edewecht).Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Oldenburg HRA 202022) am 16.11.2009 wirksam geworden.
EDV Service Frerichs GmbH, Edewecht, (Industriestr. 41, 26188 Edewecht).Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.08.2009 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der EDV Service Frerichs e. K. mit Sitz in Edewecht auftretenden Kaufmann Reiner Frerichs übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.