HRA 10540 FL: EE Zwackelmann GmbH & Co. KG, Husum, Dieselstr. 4, 25813 Husum. Die Eintragung betreffend die Geschäftsanschrift ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Geschäftsanschrift: Dieselstr. 4, 25813 Husum
HRA 10540 FL: EE Zwackelmann GmbH & Co. KG, Husum, Dieselstr. 4, 25814 Husum. Geschäftsanschrift: Dieselstr. 4, 25814 Husum; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen gesetzlicher Vertreter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. European Wind Farms Komp GmbH, Husum (Amtsgericht Flensburg, HRB 6040 FL); Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Der Sitz der Gesellschaft ist von Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 127450) nach Husum verlegt. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 08.07.2021
HRA 127450: EE Zwackelmann GmbH & Co. KG, Hamburg, Ulmenstraße 31, 22299 Hamburg. Neuer Sitz: Husum. Der Sitz ist nach Husum (jetzt Amtsgericht Flensburg HRA 10540 FL) verlegt.
HRA 127450: EE Zwackelmann GmbH & Co. KG, Hamburg, Überseering 12, 22297 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Ulmenstraße 31, 22299 Hamburg. Eingetreten Persönlich haftender Gesellschafter: European Wind Farms Komp GmbH, Husum (Amtsgericht Flensburg HRB 6040 FL). Ausgeschieden Persönlich haftender Gesellschafter: Vattenfall Windkraft Verwaltungs GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 157825).
HRA 127450: EE Zwackelmann GmbH & Co. KG, Hamburg, Überseering 12, 22297 Hamburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.08.2021 einen Teil des Vermögens (Unternehmenseinheit WP Jänschwalde) der Vattenfall Europe Windkraft GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 108603) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 26.08.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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