HRB 123502: EEM Fashion GmbH, Hamburg, Grandweg 24, 22529 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Hanke, Torben, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 123502:EEM Fashion GmbH, Hamburg, Grandweg 24, 22529 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 beschlossen.
HRB 123502:EEM Fashion GmbH, Hamburg, Grandweg 24, 22529 Hamburg.Bestellt Geschäftsführer: Hanke, Torben, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
EEM Fashion GmbH, Hamburg, Grandweg 24, 22529 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.06.2012. Geschäftsanschrift: Grandweg 24, 22529 Hamburg. Gegenstand: Der Großhandel mit Bekleidung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Melkonian-Ezekian, Jan, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Melkonian-Ezekian, Haik, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Melkonian-Ezekian, Jan, Hamburg, 23.05.1972, unter der Firma Erich E. Melkonian eK in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 49916) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 13.06.2012. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 22.06.2012 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.