HRB 16401 HB: EF Eggers & Franke Beteiligungsgesellschaft mbH, Bremen, Konsul-Smidt-Str. 8 J, Speicher I, 28217 Bremen. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.01.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Eggers & Franke Holding GmbH, Bremen (Amtsgericht Bremen HRB 26726 HB)) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
EF Eggers & Franke Beteiligungsgesellschaft mbH, Bremen, Konsul-Smidt-Str. 8 J, Speicher I, 28217 Bremen. Nicht mehr Prokurist:; 1. Scherer, Michael.
EF Eggers & Franke Beteiligungsgesellschaft mbH, Bremen, Konsul-Smidt-Str. 8 J, Speicher I, 28217 Bremen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.02.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Eggers Sohn Beteiligungsgesellschaft mbH in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 22598 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.02.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die C. J. Meier Beteiligungsgesellschaft mbH in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 24729 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.02.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Ruyter & Ast Verwaltungs GmbH in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 23842 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auslösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
EF Eggers & Franke Beteiligungsgesellschaft mbH, Bremen, Konsul-Smidt-Str. 8 J, Speicher I, 28217 Bremen. Geschäftsanschrift: Konsul-Smidt-Str. 8 J, Speicher I, 28217 Bremen. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Cadenbach, Eberhard..
EF Eggers & Franke Beteiligungsgesellschaft mbH, Bremen(c/o Speicher I, Konsul-Smidt-Str. 8 J, 28217 Bremen). Geschäftsführer:; 3. Cadenbach, Eberhard, * ‒.‒.‒‒, Bingen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließenProkura: 1. Scherer, Michael, * ‒.‒.‒‒, Schlangenbad; vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen.