HRB 303592:EFB Fiber Optics GmbH, Sonneberg, Johann-Nicol-Dorst-Str. 2, 96515 Sonneberg.Die Verschmelzung wurde am 21.04.2015 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Bielefeld HRB 33008).
HRB 303592:EFB Fiber Optics GmbH, Sonneberg, Johann-Nicol-Dorst-Str. 2, 96515 Sonneberg.Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.03.2015 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der EFB-Elektronik GmbH mit dem Sitz in Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRB 33008) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.