EFKO Metallverarbeitung Osterode GmbH, Osterode am Harz (An der Bahn 135, 37520 Osterode). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers Tobias Kirchner Metallverarbeitung e.Kfm. ( Amtsgericht Göttingen HRA 200116) am 28.02.2007 wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
EFKO Metallverarbeitung Osterode GmbH, Osterode am Harz (An der Bahn 135, 37520 Osterode). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2006 sowie des Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2006 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Tobias Kirchner, Osterode, geb. ‒.‒.‒‒, übertragen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann mit Sitz in Osterode weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam durch Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.