EFOMED Gesellschaft für Elektronik, Feinmechanik und Optik mbH, Henstedt-Ulzburg(Krumpeterweg 26, 24558 Henstedt-Ulzburg). Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 12.09.2008 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Kiel, HRB 3244 BB) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
EFOMED Gesellschaft für Elektronik, Feinmechanik und Optik mbH, Henstedt-Ulzburg(Krumpeterweg 26, 24558 Henstedt-Ulzburg). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Gesellschaft in Firma "EFO-GmbH" mit Sitz in Henstedt-Ulzburg (Amtsgericht Kiel, HRB 3244 BB) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.