HRB 204097: EFS Mediagroup GmbH, Boffzen, Neue Straße 4, 37691 Boffzen. Die Gesellschaft ist aufgelöst durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 204097: EFS Mediagroup GmbH, Boffzen, Neue Straße 4, 37691 Boffzen. Nicht mehr Geschäftsführer: Vogt, Randolph, Weiterstadt, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Benkel, Wilhelm, Beverungen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 204097:EFS Mediagroup GmbH, Boffzen, Neue Straße 4, 37691 Boffzen.Bestellt als Geschäftsführer: Vogt, Christine, Beverungen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert, nun: Geschäftsführer: Vogt, Jürgen, Beverungen, * ‒.‒.‒‒; Vogt, Randolph, Weiterstadt, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Höller, Karl Benjamin, Wachenheim, * ‒.‒.‒‒; Vetter, Silvia, Alsbach-Hähnlein, * ‒.‒.‒‒; Vogt, Christine, Beverungen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7992:EFS Filmtechnik GmbH, Weiterstadt, Brunnenweg 7, 64331 Weiterstadt.Neuer Sitz: Boffzen. Der Sitz ist nach Boffzen (jetzt AG Hildesheim, HRB 204097) verlegt.
HRB 204097:EFS Mediagroup GmbH, Boffzen, Neue Straße 4, 37691 Boffzen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.12.1999 mit Änderung vom 11.10.2000. Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2014 hat die Änderung und Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung der Firma, des Gegenstandes, der allgemeinen Vertretungsbefugnis und die Sitzverlegung von Weiterstadt nach Boffzen (bisher: EFS Filmtechnik GmbH, Amtsgericht Darmstadt, HRB 7992) beschlossen. Geschäftsanschrift: Neue Straße 4, 37691 Boffzen. Gegenstand: Verwaltung von Unternehmen, die im Filmtransport, in der Filmtechnik, im Recycling von Altfilmen und ähnlichen Geschäftszweigen tätig sind sowie die Beteiligung an solchen und ähnlichen Unternehmen. Stammkapital: 405.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Vogt, Jürgen, Beverungen, * ‒.‒.‒‒; Vogt, Randolph, Weiterstadt, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Höller, Karl Benjamin, Wachenheim, * ‒.‒.‒‒; Vetter, Silvia, Alsbach-Hähnlein, * ‒.‒.‒‒; Vogt, Christine, Beverungen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 380.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der - EFS Group GmbH, Boffzen (Amtsgericht Hildesheim, HRB 110798) - Eurofilm-Service GmbH, Boffzen (Amtsgericht Hildesheim, HRB 200246) - Altfilm-Recycling GmbH, Boffzen (Amtsgericht Hildesheim, HRB 200260) und die Änderung des § 3 Gesellschaftsvertrag beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2014/01.09.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen aller beteiligten Rechtsträger vom 20.08.2014/01.09.2014 mit der - EFS Group GmbH, Boffzen (Amtsgericht Hildesheim, HRB 110798), - Eurofilm-Service GmbH, Boffzen (Amtsgericht Hildesheim, HRB 200246) und - Altfilm-Recycling GmbH, Boffzen (Amtsgericht Hildesheim, HRB 200260) als übertragende Rechtsträger verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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