EFS Windpark Alsleben Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main (Mainzer Landstr. 46, 60325 Frankfurt am Main). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden EFS Windpark Alsleben Beteiligungs GmbH (vormals General Electric Zweiundzwanzigste Beteiligungs GmbH) am 14.6.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
EFS Windpark Alsleben Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main (Mainzer Landstr. 46, 60325 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.3.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der General Electric Zweiundzwanzigste Beteiligungs GmbH (zukünftigEFS Windpark Alsleben Beteiligungs GmbH ) mit Sitz in Neu-Isenburg (Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 41944) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.