EGN Baustoffmarkt Neustrelitz Verwaltungs GmbH, Neustrelitz, (Am Bahndamm 8, 17235 Neustrelitz).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Baustoffmarkt Ziethen Verwaltungs GmbH am 07.10.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
EGN Baustoffmarkt Neustrelitz Verwaltungs GmbH, Neustrelitz (Am Bahndamm 8, 17235 Neustrelitz). Von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.07.2008 mit der Baustoffmarkt Ziethen Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Ziethen (Amtsgericht Stralsund HRB 84) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.
EGN Baustoffmarkt Neustrelitz Verwaltungs GmbH, Neustrelitz (Am Bahndamm 8, 17235 Neustrelitz). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.07.2008 mit der Baustoffmarkt Ziethen Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Ziethen (Amtsgericht Stralsund HRB 87) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
EGN Baustoffmarkt Neustrelitz Verwaltungs GmbH, Neustrelitz (Am Bahndamm 8, 17235 Neustrelitz). Nicht mehr Geschäftsführer: Preuß, Jörg, Röbel, * ‒.‒.‒‒.