HRB 2003: Haus des Handels Verwaltungs GmbH, Mönchengladbach, Mühlenstraße 129, 41236 Mönchengladbach. Der Sitz ist nach Düsseldorf (jetzt: Amtsgericht Düsseldorf, HRB 88141 firmierend unter EHD-Einzelhandelsbetreuung GmbH) verlegt. Geschäftsanschrift: Kaiserstraße 42 a, 40479 Düsseldorf.
HRB 88141: EHD-Einzelhandelsbetreuung GmbH, Düsseldorf, Kaiserstraße 42 a, 40479 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.05.1961, später geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2019 hat den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst und dabei insbesondere die Sitzverlegung von Mönchengladbach (bisher Amtsgericht Mönchengladbach HRB 2003) nach Düsseldorf sowie die Änderung der Firma (vormals: Haus des Handels Verwaltungs GmbH) des Unternehmensgegenstands und der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Geschäftsanschrift: Kaiserstraße 42 a, 40479 Düsseldorf. Gegenstand: Die Durchführung aller wirtschaftlichen Angelegenheiten zur Förderung des Einzelhandels und seiner Verbände. Stammkapital: 50.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nach Wohnortänderung: Geschäftsführer: Dr. Achten, Peter, Niederkrüchten, * ‒.‒.‒‒.
HRB 2003: Haus des Handels Verwaltungs GmbH, Mönchengladbach, Mühlenstraße 129, 41236 Mönchengladbach. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.06.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der EHD-Einzelhandelsbetreuung GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 714) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.