HRB 26218 HB: EHP - Energy Harvesting Projects GmbH, Bremen, Tillmannstraße 19, 28239 Bremen. Die vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.
HRB 26218 HB: EHP - Energy Harvesting Projects GmbH, Bremen, Tillmannstraße 19, 28239 Bremen. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
HRB 26218 HB: EHP - Energy Harvesting Projects GmbH, Bremen, Tillmannstraße 19, 28239 Bremen. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Dr.-Ing. Lüdtke, Olaf; Geschäftsführer: 2. Petasch, Tim, * ‒.‒.‒‒, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.06.2012 ist der Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile) geändert worden.
EHP - Energy Harvesting Projects GmbH, Bremen, Tillmannstraße 19, 28239 Bremen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.09.2010 ist das Stammkapital um 10.000 EUR auf 90.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag entsprechend geändert worden in § 3..
EHP - Energy Harvesting Projects GmbH, Bremen, Tillmannstraße 19, 28239 Bremen. Gegenstand: Die Projektierung von energieerzeugenden Anlagen im Bereich der regenerativen Energien, die Betriebsführung von energieerzeugenden Anlagen im Bereich der regenerativen Energien, Ingenieurtechnische Beratung und Dienstleistung, der Handel mit Komponenten im Bereich der regenerativen Energien, Projektmanagement, Installation von PV-Anlagen sowie die Entwicklung von Produkten im Bereich der Energieerzeugung und -speicherung. Kapital: 80.000 EUR Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.; Geschäftsführer:; 1. Dr.-Ing. Lüdtke, Olaf, * ‒.‒.‒‒, Vollersode; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 15.03.2010.