EIRERO Landhandel GmbH, Lindern, Mühlenberg 15, 49699 Lindern. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Johannes Kohnen GmbH & Co. KG - jetzt: agron GmbH & Co. KG - am 29.08.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
EIRERO Landhandel GmbH, Lindern, Mühlenberg 15, 49699 Lindern. Nicht mehr Geschäftsführer: Remmers, Walter, Lindern, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Knurrbein, Georg, Lindern, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.06.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.06.2012 mit der Johannes Kohnen GmbH & Co. KG mit Sitz in Sögel (AG Osnabrück, HRA 120109) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
EIRERO Landhandel GmbH, Lindern (Mühlenberg 15, 49699 Lindern). Geschäftsführer: Kohnen, Johannes, Sögel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Einhaus, Gerhard, Lindern, * ‒.‒.‒‒.
EIRERO Landhandel GmbH, Lindern (Mühlenberg 15, 49699 Lindern). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.02.2008. Gegenstand: Herstellung und Vertrieb von Mischfutter sowie Vertrieb sonstiger Landhandelswaren. Stammkapital: 700.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Einhaus, Gerhard, Lindern, * ‒.‒.‒‒; Remmers, Walter, Lindern, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Knurrbein, Georg, Lindern, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Landhandel EIRERO Einhaus-Remmers-Rosemeyer GmbH & Co. KG, Lindern (AG Oldenburg, HRA 150386) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.02.2008.
EIRERO Landhandel GmbH, Lindern (Mühlenberg 15, 49699 Lindern). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.02.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.02.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.02.2008 mit der EIRERO Landhandel Beteiligungs GmbH mit Sitz in Lindern (AG Oldenburg, HRB 150480) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.