HRA 241890: EISENMANN Anlagenbau GmbH & Co. KG, Böblingen, Tübinger Str. 81, 71032 Böblingen. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Stuttgart, 8 IN 1051/19) aufgelöst. Gemäß § 131 Abs. 1 HGB, § 161 Abs. 2 HGB i.V. § 143 Abs. 1 HGB von Amts wegen eingetragen.
HRA 241890: EISENMANN Anlagenbau GmbH & Co. KG, Böblingen, Tübinger Str. 81, 71032 Böblingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04.12.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 04.12.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Eisenmann alpha-tec GmbH", Ludwigsburg (Amtsgericht Stuttgart HRB 750642) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 241890: EISENMANN Anlagenbau GmbH & Co. KG, Böblingen, Tübinger Str. 81, 71032 Böblingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.02.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.02.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "EISENMANN Verwaltung GmbH", Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 745565) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 241890: EISENMANN Anlagenbau GmbH & Co. KG, Böblingen, Tübinger Str. 81, 71032 Böblingen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: EISENMANN Service Verwaltung GmbH, Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 245855). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.08.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "EISENMANN Service Verwaltung GmbH", Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 245855) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 241890: EISENMANN Anlagenbau GmbH & Co. KG, Böblingen, Tübinger Str. 81, 71032 Böblingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.08.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ETG GmbH", Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 748617) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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