HRB 12601: EJOT Verwaltungs-AG, Bad Berleburg, Im Herrengarten 1, 57319 Bad Berleburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 05. November 2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Hauptversammlung vom 22. November 2021 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08. November 2021 mit der EJOT AT AG mit Sitz in Wien (Firmenbuch des Handelgerichts Wien - FN 552853 w), unter gleichzeitiger Annahme der Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) verschmolzen. Nunmehr: EJOT Verwaltung-SE mit Sitz in Bad Berleburg (Amtsgericht Siegen - HRB 12970). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 12601: EJOT Verwaltungs-AG, Bad Berleburg, Im Herrengarten 1, 57319 Bad Berleburg. Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft als übernehmenden Rechtsträger mit der EJOT AT AG mit Sitz in Wien (Republik Österreich) nach den Vorschriften der SE-VO (Verordnung [EG] Nr. 2157/2001) zu einer Europäischen Gesellschaft (SE) zu verschmelzen.Verschmelzende Gesellschaften sind folgende Rechtsträger: EJOT Verwaltungs-AG, Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Bad Berleburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen (Bundesrepublik Deutschland) unter dem Aktenzeichen HRB 12601;EJOT AT AG, Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien (Republik Österreich) unter der Nummer FN 552853 w.Gläubigern, die einen Anspruch gegen die Gründungsgesellschaft haben, wird Sicherheit geleistet, wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach Offenlegung der Eintragung ihre Forderung dem Grunde und der Höhe nach schriftlich geltend machen. Der Anspruch steht den Gläubigern nur soweit zu, als sie glaubhaft machen können, dass ihre Ansprüche durch die Verschmelzung gefährdet sind und sie nicht bereits Befriedigung verlangen können. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Minderheitsgesellschaftern ist bei der Gründung einer SE, die ihren Sitz im Ausland haben soll, der Erwerb ihrer Aktien gegen eine angemessene Barabfindung anzubieten, sofern der Aktionär gegen den Verschmelzungsbeschluss der Gesellschaft Widerspruch zur Niederschrift erklärt. Erschöpfende Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsaktionäre der betreffenden Gesellschaft können können kostenlos unter folgender Anschrift angefordert werden: EJOT Verwaltungs-AG, Vorstand, Im Herrengarten 1, 57319 Bad Berleburg. Die Europäische Gesellschaft wird unter der Firma EJOT Verwaltungs-SE mit Sitz in Bad Berleburg im Rechtsverkehr auftreten.Ferner wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf des entsprechenden Verschmelzungsplans beim Handelsregister eingereicht worden ist.
HRB 12601: EJOT Verwaltungs-AG, Bad Berleburg, Im Herrengarten 1, 57319 Bad Berleburg. Die Hauptversammlung vom 11. Juni 2021 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 70.000,00 EUR auf nunmehr 120.000,00 EUR und die Änderung von § 4 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. 120.000,00 EUR.
HRB 12601: EJOT Verwaltungs-AG, Bad Berleburg, Im Herrengarten 1, 57319 Bad Berleburg. Aktiengesellschaft. Satzung vom 08. Februar 2021. Geschäftsanschrift: Im Herrengarten 1, 57319 Bad Berleburg. Gegenstand: Der Erwerb von oder die Beteiligung an rechtlich selbstständigen Unternehmen bzw. vermögensverwaltenden Gesellschaften bzw. Beteiligungen hieran - einschließlich der Übernahme der Stellung als persönlich haftender Gesellschafter - sowie der Erwerb, die Verwaltung und Nutzung von sonstigen Vermögensgegenständen. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Kocherscheidt, Christian Frank, Bad Berleburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der EJOT Deutschland Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Bad Berleburg (Amtsgericht Siegen - HRB 9974). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 9974: EJOT Deutschland Verwaltungs-GmbH, Bad Berleburg, Im Herrengarten 1, 57319 Bad Berleburg. Die Gesellschafterversammlung vom 08. Februar 2021 hat die formwechselnde Umwandlung in die EJOT Verwaltungs-AG mit Sitz in Bad Berleburg (Amtsgericht Siegen - HRB 12601) beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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