EKC Erlanger Kino-Café GmbH, Erlangen (Nürnberger Str. 31, 91052 Erlangen). Der Formwechsel wurde am 25.08.2005 in das Register des neuen Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Fürth HRA 8366).
EKC Erlanger Kino-Café GmbH, Erlangen (Nürnberger Str. 31, 91052 Erlangen). Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2005 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "EKC Erlanger Kino-Café OHG" mit dem Sitz in Erlangen beschlossen. Der Formwechsel wird erst wirksam mit Eintragung des neuen Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.