HRA 4602: EKH Immobilien Objekt Wiesbaden-Schierstein GmbH & Co. KG, Wiesbaden, Hasengartenstraße 25, 65189 Wiesbaden. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden MOLENTO Immobilien GmbH & Co. KG (früher firmierend unter MOLENTO Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Mühlheim KG) mit Sitz in Mühlheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg, HRA 10601) am 27.07.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRA 4602: EKH Immobilien Objekt Wiesbaden-Schierstein GmbH & Co. KG, Wiesbaden, Hasengartenstraße 25, 65189 Wiesbaden. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Hasengartenstraße 25, 65189 Wiesbaden. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der MOLENTO Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Mühlheim KG mit Sitz in Mühlheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg HRA 10601) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.