Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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b)
Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394
FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. |
a)
07.02.2024
Tachkov |
8 |
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b)
Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts
Würzburg vom 05.10.2022 (Az. IN 452/16) nach Anzeige der
Masseunzulänglichkeit eingestellt worden. |
a)
28.10.2022
Sauer |
HRB 9292: EKM Energie Kompetenzzentrum Mainfranken GmbH, Arnstein, Sondheimer-Au-Straße 4, 97450 Arnstein. Von Amts wegen gelöscht gemäß § 395 FamFG, § 6 Abs. 2 S.2 GmbHG: Geschäftsführer: Klühspies, Matthias, Werneck-Stettbach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 9292: EKM Energie Kompetenzzentrum Mainfranken GmbH, Arnstein, Sondheimer-Au-Straße 4, 97450 Arnstein. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 27.12.2016 (Az. IN 452/16) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
HRB 9292:Ekm ENERGIE Kompetenzzentrum mainfranken GmbH, Arnstein, Sondheimer-Au-Straße 4, 97450 Arnstein.Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2014 hat die Änderung des § 1 (Firma, Sitz) der Satzung beschlossen. Neue Firma: EKM Energie Kompetenzzentrum Mainfranken GmbH. Die Elektro Klühspies KG mit dem Sitz in Arnstein (Amtsgericht Würzburg HRA 6062) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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