HRB 97137: EKM GmbH, Hohenbrunn, Ortsteil Riemerling, Landkreis München, Rosenheimer Landstraße 145, 85521 Ottobrunn-Riemerling. Gegenstand von Amts wegen berichtigt: Herstellung und Vertrieb von Computerhard- und -Software, EDV-spezifischem Zubehör, Installation von EDV-Anlagen, Übernahme von Serviceleistungen sowie Beratung und Schulung im EDV-Bereich.
HRB 97137: EKM EDV-Systeme GmbH, Hohenbrunn, Ortsteil Riemerling, Landkreis München, Rosenheimer Landstraße 145, 85521 Ottobrunn-Riemerling. Die Gesellschafterversammlung vom 27.7.2021 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: EKM GmbH.
HRB 97137: EKM EDV-Systeme GmbH, Hohenbrunn, Ortsteil Riemerling, Landkreis München, Rosenheimer Landstraße 145, 85521 Ottobrunn-Riemerling. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Kossmann, Ralph, Schaftlach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 97137:EKM EDV-Systeme GmbH, Hohenbrunn, Ortsteil Riemerling, Landkreis München, Rosenheimer Landstraße 145, 85521 Ottobrunn-Riemerling.Vertretungsbefugnis und Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Kossmann, Ralph, Kaufmann, Holzkirchen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die EKM IT-SERVICES GmbH mit dem Sitz in Ottobrunn, Landkreis München (Amtsgericht München HRB 127720) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.06.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.