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EKO-PLANT Betriebsgesellschaft Klärschlammvererdungsanlage Helsa mbH, Helsa (HRB 7018)

Firmendaten

Anschrift
Berliner Str. 20
34298 Helsa
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 7018
Amtsgericht: Kassel
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die EKO-PLANT Betriebsgesellschaft Klärschlammvererdungsanlage Helsa mbH aus Helsa ist im Handelsregister Kassel unter der Nummer HRB 7018 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die EKO-PLANT Betriebsgesellschaft Klärschlammvererdungsanlage Helsa mbH ihren Standort nicht geändert. Die EKO-PLANT Betriebsgesellschaft Klärschlammvererdungsanlage Helsa mbH weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 1

Calendar 18.09.2006
Veränderung

EKO-PLANT Betriebsgesellschaft Klärschlammvererdungsanlage Helsa mbH, Helsa (Berliner Str. 20, 34298 Helsa). Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung und durch Beschluss der Gesellschafterversammlung der EKO-PLANT Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft für ökotechnische Anlagen mbH mit Sitz in Neu-Eichenberg (HRB 2528 Amtsgericht Eschwege) jeweils vom 20.07.2006 sind die beiden Gesellschaften aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2006 durch Übertragung des Vermögens der Gesellschaft als Ganzes auf die übernehmende EKO-PLANT Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft für ökotechnische Anlagen mbH gemäß §§ 1 Absatz 1 Ziffer 1, 2 Ziffer 1 des Umwandlungsgesetzes verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung im Register des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft wirksam. Nicht eingetragen: : Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie bei deren Rechtsnachfolgerin binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der übertragenden Gesellschaft gemäß § 19 Absatz 3 des Umwandlungsgesetzes als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.