HRB 11244: EKV Elektrogeräte & Küchen Verwaltungsgesellschaft mbH, Glauchau, Wehrstraße 13, 08371 Glauchau. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.
Gelectra Verwaltungsgesellschaft mbH, Glauchau, Wehrstraße 13, 08371 Glauchau. Die Gesellschafterversammlung vom 01.04.2011 mit Nachtrag vom 28.04.2011 hat die Änderung des § 1 Abs. 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: EKV Elektrogeräte & Küchen Verwaltungsgesellschaft mbH. Geschäftsanschrift: Wehrstraße 13, 08371 Glauchau.
Gelectra MD Elektrogeräte Verwaltungsgesellschaft mbH, Glauchau (Wehrstr. 13, 08371 Glauchau). Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2006 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro, die Erhöhung um 25.935,41 EUR auf 51.500,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Gelectra BP Küchen Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Glauchauund die Änderung der §§ 1 Abs. 1 (Firma), 4 (Stammkapital), 11 (Ablauf der Versammlung der Gesellschafter) und 18 (Bekanntmachungen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Gelectra Verwaltungsgesellschaft mbH. Neues Stammkapital: 51.500,00 EUR. Bestellt: Geschäftsführer: Pöcker, Bert, Zwickau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 25.935,41 EUR durch Sacheinlage erfolgt. Wegen der damit verbundenen Festsetzungen wird auf die beim Registergericht eingereichten Urkunden verwiesen.
Gelectra Verwaltungsgesellschaft mbH, Glauchau (Wehrstr. 13, 08371 Glauchau). Die Gelectra BP Küchen Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Glauchau (Amtsgericht Chemnitz HRB 11243) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.