ELB Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dorsten (Barkenberger Allee 144, 46286 Dorsten). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden AST GmbH & Co. KG Austrags- u. Schüttguttechnik am 06.03.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ELB Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dorsten (Barkenberger Allee 144, 46286 Dorsten). Berichtigend wird veröffentlicht: Die ELB Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist auf die AST GmbH & Co. KG Austrags- u. Schüttguttechnik mit Sitz in Dorsten verschmolzen, welche beim Amtsgericht Gelsenkirchen unter der Registernummer 12 HRA 3879 eingetragen ist.
ELB Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dorsten (Barkenberger Allee 144, 46286 Dorsten). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.08.2005 mit der AST GmbH & Co. KG Austrags- u. Schüttguttechnik mit Sitz in Dorsten (Amtsgericht Gelsenkirchen 12 HRB 3879) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.