ELBO Gebäudetechnik e.K., Bietigheim-Bissingen (Kirbachhofstr. 4, 74321 Bietigheim-Bissingen). Der Inhaber (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 06.07.2012 mit Nachtrag vom 08.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse vom 06.07.2012 und 08.08.2012 aus seinem Vermögen einen Teil des von ihm betriebenen Unternehmens auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Erste ELBO Gebäudetechnik GmbH & Co. KG", Bietigheim-Bissingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 727741) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
74321 Bietigheim-Bissingen
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Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: eK