HRB 1097: ELECTRO OPTIC-Werkzeugtechnik GmbH, EOW, Großmehring, Einsteinstraße 7, 85098 Großmehring-Interpark. Die Verschmelzung wurde am 01.08.2019 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht Wiesbaden HRB 11124).
HRB 1097: ELECTRO OPTIC-Werkzeugtechnik GmbH, EOW, Großmehring, Einsteinstraße 7, 85098 Großmehring-Interpark. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2019 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der RotoMetrics Rotationswerkzeuge GmbH mit dem Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 11124) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft.
HRB 1097: ELECTRO OPTIC-Werkzeugtechnik GmbH, EOW, Großmehring, Einsteinstraße 7, 85098 Großmehring-Interpark. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lindl, Erwin, Dipl.-Ingenieur, Ingolstadt. Bestellt: Geschäftsführer: Meier, Adrian, Ruswil / Schweiz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura: Kerscher, Klaus, Ingolstadt, * ‒.‒.‒‒.
HRB 1097: ELECTRO OPTIC-Werkzeugtechnik GmbH, EOW, Großmehring, Einsteinstraße 7, 85098 Großmehring-Interpark. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 04.04.2008 mit der ELCONVEST GmbH mit dem Sitz in Großmehring (Amtsgericht Ingolstadt HRB 4676) ist durch Kündigung vom 08.03.2017 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
ELECTRO OPTIC-Werkzeugtechnik GmbH, EOW, Großmehring (Einsteinstr. 7, 85098 Großmehring-Interpark). Die Gesellschaft hat am 4.4.2008 mit der ELCONVEST GmbH mit dem Sitz in Großmehring (Amtsgericht Ingolstadt HRB 4676) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 4.4.2008 zugestimmt.
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