ELEKTRO Hanselmann & Weichner GmbH, Rheinhausen (Hauptstr. 134, 79365 Rheinhausen). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 11.01.2007 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
ELEKTRO Hanselmann & Weichner GmbH, Rheinhausen (Hauptstr. 134, 79365 Rheinhausen). Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen), § 6 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf Euro umgestellt und um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.006 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.12.2006 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "F. Weichner GmbH Technische Dienste", Herbolzheim (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 270520 ) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.