GnR 406: ELG des Orthopädie- und Schuhmacherhandwerks eG, Bautzen (Tuchmacherstraße 17, 02625 Bautzen). Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Bachmann, Frank, Bautzen, * ‒.‒.‒‒; Lehmann, Uwe, Wilthen, * ‒.‒.‒‒; Schulze, Uwe, Malschwitz OT Kleinbautzen, * ‒.‒.‒‒; Zoch, Jörg, Großdubrau, * ‒.‒.‒‒.
GnR 406: ELG des Orthopädie- und Schuhmacherhandwerks eG, Bautzen (Tuchmacherstraße 17, 02625 Bautzen). Die Genossenschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Liquidator: Bachmann, Frank, Bautzen, * ‒.‒.‒‒; Lehmann, Uwe, Wilthen, * ‒.‒.‒‒; Schulze, Uwe, Malschwitz OT Kleinbautzen, * ‒.‒.‒‒; Zoch, Jörg, Großdubrau, * ‒.‒.‒‒. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 17.05.2018, AZ: 534 IN 266/18, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Genossenschaft eröffnet worden. Die Genossenschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 20 Abs. 1 Ziff. 2 GenRegVO.
GnR 406: ELG des Orthopädie- und Schuhmacherhandwerks eG, Bautzen (Tuchmacherstraße 17, 02625 Bautzen). Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 19.03.2018, AZ: 534 IN 266/18, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Genossenschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
ELG des Orthopädie- und Schuhmacherhandwerks eG, Bautzen (Tuchmacherstraße 17, 02625 Bautzen). Die Generalversammlung vom 06.10.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen, dabei wurde geändert § 40 (Nachschusspflicht). Neue Nachschusspflicht: keine Nachschusspflicht. Ausgeschieden: Vorstand: Bachmann, Siegfried, Bautzen; Borczyk, Matthias, Bautzen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Vorstand: Bachmann, Frank, Bautzen, * ‒.‒.‒‒; Schulze, Uwe, Bautzen, * ‒.‒.‒‒; Zoch, Jörg, Großdubrau, * ‒.‒.‒‒. Geburtsdatum von Amts wegen ergänzt: Vorstand: Lehmann, Uwe, Wilthen, * ‒.‒.‒‒.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist gemäß § 22 GenG, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.