HRB 7159:ELIA GmbH, Regenstauf, Dr.-Robert-Eckert-Str. 3, 93128 Regenstauf.Bestellt: Geschäftsführer: Schubert, Alexander, Regensburg, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit dem Geschäftsführer Alexander Eckert Freiherr von Waldenfels: Eichinger, Iris, Zeitlarn, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7159:ELIA GmbH, Regenstauf, Dr.-Robert-Eckert-Str. 3, 93128 Regenstauf.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kern, Rainer, Teublitz, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Reichert, Christiane, Pentling, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7159:Pflegeresidenz am Lindenpark GmbH, Regenstauf, Dr.-Robert-Eckert-Str. 3, 93128 Regenstauf.Die Gesellschafterversammlung vom 15.07.2014 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: ELIA GmbH.
Pflegeresidenz am Lindenpark GmbH, Regenstauf, Dr.-Robert-Eckert-Str. 3, 93128 Regenstauf. Die Gesellschaft hat am 11.12.2013 mit der Liegenschaftsverwaltung Dr. Robert Eckert mit dem Sitz in Regenstauf (Amtsgericht Regensburg HRA 4480) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 11.12.2013 zugestimmt.
Pflegeresidenz am Lindenpark GmbH, Regenstauf, Dr.-Robert-Eckert-Str. 3, 93128 Regenstauf. Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 374.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Dr. Robert Eckert Rehabilitationsklinik GmbH mit dem Sitz in Regenstauf und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 400.000,00 EUR. Die Dr. Robert Eckert Rehabilitationsklinik GmbH mit dem Sitz in Regenstauf (Amtsgericht Regensburg HRB 6480) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Der von der Gesellschaft mit der Dr. Robert Eckert Rehabilitationsklinik GmbH mit dem Sitz in Regenstauf (Amtsgericht Regensburg HRB 6480) als herrschender Gesellschaft geschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist infolge Verschmelzung der herrschenden Gesellschaft beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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