ELSO Beteiligungsverwaltungs- GmbH, Hofheim/Unterfranken, (Hans-Elbe-Straße 2, 97461 Hofheim).Eintragung vom 10.11.2008 von Amts wegen berichtigt: Der von der Gesellschaft am 23.11.1999 mit der ELSO Elbe GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Hofheim/Ufr. (Amtsgericht Bamberg HRA 5255) als herrschender Gesellschaft geschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist infolge Verschmelzung mit der herrschenden Gesellschaft beendet.
ELSO Beteiligungsverwaltungs- GmbH, Hofheim/Unterfranken, (Hans-Elbe-Straße 2, 97461 Hofheim).Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der ELSO Elbe GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Hofheim/Ufr. (Amtsgericht Bamberg HRA 5255) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 10.11.2008. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 23.11.1999 mit der ELSO Elbe GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Hofheim/Ufr. (Amtsgericht Bamberg HRA 5255) ist durch Verschmelzung zum 01.08.2008 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.