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c)
(1) Zweck der Gesellschaft ist
die Förderung mildtätiger Zwe-
cke sowie die Förderung der Hil-
fe für Behinderte, der Jugend- und
Altenhilfe, des öffentlichen Ge-
sundheitswesens, der Erziehung,
Volks- und Berufsbildung, von
Wissenschaft und Forschung so-
wie von Kunst und Kultur, insbe-
sondere auf dem Gebiet der Inte-
gration, Rehabilitation und Prä-
vention von Menschen in der Be-
hinderten- und Seniorenarbeit, mit
dem Ziel, die Teilhabe-, Versor-
gungs- und Eingliederungsleistun-
gen auf allen Ebenen zu verbes-
sern.
(2) Gegenstand der Gesellschaft
ist
a) die Verbesserung der Lebens-
bedingungen, insbesondere der
Betreuungs- und Beschäftigungs-
situation Behinderter, Benachtei-
ligter und älterer Menschen;
b) die Entwicklung, Förderung
und Führung von Einrichtungen,
Diensten und Projekten des Ge-
sundheits-, Bildungs-, Jugend-
und Sozialwesens, der Gesund-
heits- und Sozialvorsorge sowie
Einrichtungen der medizinischen,
therapeutischen und sozialen Ver-
sorgung sowie der sozialen Ar-
beit;
c) die Förderung und Durchfüh-
rung von Freizeit-, Erholungs-,
Tagesstruktur-, Kunst-, Kulturund
Sportangeboten sowie von sonsti-
gen Maßnahmen, die die Integrati-
on, Rehabilitation und Prävention
behinderter, benachteiligter und
älterer Menschen unterstützen und
ermöglichen;
d) die Förderung und Durchfüh-
rung von Aus-, Fort- und Weiter-
bildung von haupt- und neben-
amtlichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern sowie Auszubilden-
den, die sich um den o.g. Perso-
nenkreis bemühen und in den vor-
genannten Bereichen tätig sind
bzw. tätig werden sollen;
e) die Vergabe von Forschungs-
aufträgen und die Erstellung von
wissenschaftlichen Gutachten zur
Verbesserung der Lebensbedin-
gungen des o.g. Personenkreises;
f) die finanzielle Förderung vorbe-
zeichneter Maßnahmen und Pro-
jekte.
(3) Gegenstand der Gesellschaft
ist auch die Trägerschaft von
Zweckbetrieben im Sinne des Ab-
schnitts "Steuerbegünstigte Zwe-
cke" der Abgabenordnung, insbe-
sondere
a) von Werkstätten für behinderte
Menschen, Integrationsabteilun-
gen und -betrieben, Selbsthilfe-
und Zuverdienstbetrieben, Tages-
stätten, Wohnstätten, Wohnhei-
men, Wohnungen, betreute Wohn-
formen, Tageskliniken, ambulant
aufsuchende Dienste, therapeuti-
sche Praxen, Fahrdienste sowie
sonstige Einrichtungen der Behin-
derten-, Alten- oder Jugendhilfe,
b) die Durchführung von Aus-,
Fort- und Weiterbildungsmaß-
nahmen von betreuten Menschen
durch haupt- und ehrenamtliche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
sowie Auszubildende,
c) die Beteiligung an bereits be-
stehenden entsprechenden Ein-
richtungen und Diensten, gleich
welcher Rechtsform,
d) der Betrieb von therapeutischen
Einrichtungen im Rahmen von
Therapie- und Gesundheitszentren
sowie sozialen Dienstleistungs-
zentren.
(4) Gegenstand der Gesellschaft
ist auch die Beschaffung von Mit-
teln für andere steuerbegünstigte
Körperschaften, Körperschaften
des öffentlichen Rechts sowie aus-
ländische Körperschaften für die
Verwirklichung der in Abs. 1 ge-
nannten Zwecke.
(5) Sofern die Gesellschaft die in
Abs. 2 aufgeführten Maßnahmen
und Projekte anderer Einrichtun-
gen finanziell fördert, darf die Ge-
sellschaft ihre Mittel nur an an-
dere steuerbegünstigte Körper-
schaften, Körperschaften des öf-
fentlichen Rechts oder ausländi-
sche Körperschaften für die Ver-
wirklichung der steuerbegünstig-
ten Zwecke weitergeben.
(6) Die Weiterleitung der Mit-
tel an eine ausländische Körper-
schaft erfolgt nur, sofern sich der
Empfänger verpflichtet, jährlich,
spätestens vier Monate nach Ab-
schluss eines jeden Geschäftsjah-
res, einen detaillierten Rechen-
schaftsbericht über die Verwen-
dung der von der Gesellschaft er-
haltenen Mittel vorzulegen. Ergibt
sich aus diesem Rechenschaftsbe-
richt nicht, dass mit diesen Mit-
teln ausschließlich die satzungs-
mäßigen Zwecke der Gesellschaft
verfolgt werden oder kommt der
Empfänger der Mittel der Pflicht
zur Vorlage des Rechenschaftsbe-
richts nicht nach, wird die Weiter-
leitung der Gesellschaftsmittel un-
verzüglich eingestellt.
(7) Die Gesellschaft verfolgt
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. |
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a)
Die Gesellschaft kann einen oder
mehrere Geschäftsführer haben. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt, ist
jeder zur alleinigen Vertretung der
Gesellschaft berechtigt. Der oder
die Geschäftsführer sind ermächtigt,
Rechtsgeschäfte zugleich für die Ge-
sellschaft und als Vertreter der
a) INTEGRATIVE TAGESSTÄT-
TEN und WOHNEN FÜR BEHIN-
DERTE gemeinnützige Gesellschaft
mit beschränkter Haftung mit Sitz in
Herzberg oder
b) INTERGRA profil gemeinnützi-
ge Gesellschaft mit beschränkter Haf-
tung mit Sitz in Herzberg
abzuschließen. |
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a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 20.06.2023
wurde der Gesellschaftsvertrag neu
gefasst; geändert wurden insbe-
sondere die Regelungen zum Ge-
genstand der Gesellschaft, zum
Stammkapital und zur allgemeinen
Vertretungsregelung |
a)
26.07.2023
Pirsing |