EMERSON Communications Aktiengesellschaft, Bonn (Thomas-Mann-Straße 32, 53111 Bonn). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 05.07.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.07.2007 mit der J. Lüdeke GmbH & Co. KG mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRA 4403) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanngemacht: Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am heutigen Tage wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
53111 Bonn
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Amtsgericht: Bonn
Rechtsform: AG