EMG Eisenguss Management GmbH, Monheim (Hofstraße 12, 40789 Monheim). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden SG Spezialguss Beteiligungs GmbH am 03.05.2008 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
EMG Eisenguss Management GmbH, Monheim (Hofstraße 12, 40789 Monheim). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.04.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.04.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.04.2008 mit der SG Spezialguss Beteiligungs GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 153106) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
EMG Eisenguss Mönchengladbach GmbH, Mönchengladbach (Hofstraße 12, 40789 Monheim). Der Sitz ist nach Monheim (jetzt: Amtsgericht Düsseldorf, HRB 54877, unter neuer Firma EMG Eisenguss Management GmbH) verlegt.
EMG Eisenguss Management GmbH, Monheim (Hofstraße 12, 40789 Monheim). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.05.2005, später geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2006 hat die Sitzverlegung von Mönchengladbach (bisher Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 11493) nach Monheim und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 sowie die Änderung des § 1 Abs.1 und damit der Firma (bisher "EMG Eisenguss Mönchengladbach GmbH") beschlossen. Gegenstand: Entwicklung, Herstellung, Verarbeitung und Vertrieb von Spezialgusserzeugnissen aller Art. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Dr. Fett, Harald Pierre, Monheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
EMG Eisenguss Mönchengladbach GmbH, Mönchengladbach (Schwalmstraße 301, 41238 Mönchengladbach). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.05.2005 Entstanden durch formwechselnden Umwandlungsbeschluss der Hauptversammlung der ehemaligen Blitz 03-1605 AG (Amtsgericht München, HRB 147 322) vom 20.05.2005. Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2. (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von München (bisher Amtsgericht München HRB 147 322) nach Mönchengladbach beschlossen. Gegenstand: die Entwicklung, Herstellung, Verarbeitung und Vertrieb von Spezialgusserzeugnissen aller Art. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Dr. Fett, Harald Pierre, Monheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.