HRB 27496: OWP Ost-West-Partner GmbH, Nürnberg, Ulmenstr. 52 a, 90443 Nürnberg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Am Jakobsweg 5, 91126 Schwabach.
HRB 27496: OWP Ost-West-Partner GmbH, Nürnberg, Ulmenstraße 52 f, 90443 Nürnberg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Ulmenstr. 52 a, 90443 Nürnberg.
HRB 31507: EMPOREX GmbH, Schwabach, Am Jakobsweg 5, 91126 Schwabach. Die Gesellschafterversammlung vom 17.02.2016 hat die Änderung der Ziffer III (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: An- und Verkauf sowie der Vertrieb von beweglichen und unbeweglichen Gegenständen, insbesondere von Einrichtungen, Maschinen, Anlagen und Insolvenzware, das Halten und Verwalten eigenen und fremden Vermögens, insbesondere von Immobilien und Beteiligungen, sowie die Beratung von Unternehmen und Einzelpersonen vor allem im betriebswirtschaftlichen Bereich, außerdem die Erbringung von Beratungen und Consultingdienstleistungen (einschließlich Planung und Durchfuhrung) bei der Entwicklung von Messethemen, Konferenzen, Messen, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen im In- und Ausland. Genehmigungsbedürftige Tätigkeiten, insbesondere Rechts- und Steuerberatung, sind nicht Gegenstand des Unternehmens. Die OWP Projects GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 29710) und die OWP Strategy GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 29823) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.02.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.