Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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b)
Die Liquidation ist beendet.
Die Gesellschaft ist erloschen. |
a)
12.04.2024
Nossek |
HRB 6531: EMPORIO UG (haftungsbeschränkt), Dittelbrunn, Ahornstr. 13, 97456 Dittelbrunn. Geändert, nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Zytur, Holger, Dittelbrunn, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
EMPORIO UG (haftungsbeschränkt), Dittelbrunn, Ahornstr. 13, 97456 Dittelbrunn.
EMPORIO UG (haftungsbeschränkt), Dittelbrunn, Ahornstr. 13, 97456 Dittelbrunn. Die Aufspaltung wurde am 27.08.2013 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Saarbrücken HRB 15376).
EMPORIO UG (haftungsbeschränkt), Dittelbrunn, Ahornstr. 13, 97456 Dittelbrunn. Die Gesellschaft hat im Wege der Aufspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 12.07.2013 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.07.2013 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 12.07.2013 Teile des Vermögens von der Nano Tec-Beteiligungen GmbH mit dem Sitz in Riegelsberg (Amtsgericht Saarbrücken HRB 15376) übernommen. Die Aufspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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