EMPRISE Process Consulting GmbH, Düsseldorf (Niederkasseler Lohweg 18, 40547 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden EMPRISE Process Management GmbH am 01.09.2006 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
EMPRISE Process Consulting GmbH, Düsseldorf (Niederkasseler Lohweg 18, 40547 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.07.2006 mit der EMPRISE Process Management GmbH mit Sitz in Bonn (AG Bonn HRB 13023) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.