HRB 704133: EMS Formenbau und Spritztechnik GmbH, Villingen-Schwenningen, Grabenäckerstraße 80, 78054 Villingen-Schwenningen. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Villingen-Schwenningen, 1 IN 72/17) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
EMS Formenbau und Spritztechnik GmbH, Mönchweiler, Buchenweg 1, 78087 Mönchweiler. Die Gesellschafterversammlung vom 16.01.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Villingen-Schwenningen. Neue Geschäftsanschrift: Grabenäckerstraße 80, 78054 Villingen-Schwenningen. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Wursthorn, Elke, Villingen-Schwenningen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
EMS Formenbau und Spritztechnik GmbH, Mönchweiler, Buchenweg 1, 78087 Mönchweiler.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.08.2009. Geschäftsanschrift: Buchenweg 1, 78087 Mönchweiler. Gegenstand: Herstellung von Kunststoffteilen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Wursthorn, Elke, geb. Schwind, Mönchweiler, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von der Einzelkauffrau Elke Wursthorn geb. Schwind, Mönchweiler, * ‒.‒.‒‒, als Inhaberin der Firma "EMS Formenbau und Spritztechnik e. K.", Mönchweiler (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 701306) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 03.08.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.