HRB 8086: EMS Training Schweinfurt GmbH, Schweinfurt, Kirchgasse 1-5, 97421 Schweinfurt. Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2021 hat die Änderung der §§ 4 (Geschäftsjahr, Jahresabschluss, Ergebnisverwendung) und 6 (Gesellschafterversammlung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Bude, Nikos, Sennfeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 8086: EMS Training Schweinfurt GmbH, Schweinfurt, Kirchgasse 1-5, 97421 Schweinfurt. Bestellt: Geschäftsführer: Bude, Nikos, Schweinfurt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 8086: EMS Training Schweinfurt GmbH, Schweinfurt, Kirchgasse 1-5, 97421 Schweinfurt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.5.2019. Geschäftsanschrift: Kirchgasse 1-5, 97421 Schweinfurt. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb von Fitnessstudios, welche Fitnesstraining im allgemeinen, EMS Training, Rückentraining und Ernährungsberatung anbieten sowie der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln: Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Ries, Thomas, Schwanfeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens EMS-Lounge Schweinfurt e.K. mit dem Sitz in Schweinfurt (Amtsgericht Schweinfurt HRA 10067) aus dem Vermögen des Inhabers. Die Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgt am heutigen Tag. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.