HRB 2722: EMV Entsorgungszentrum Mecklenburg Vorpommern GmbH, Saal, Neue Straße 37, 18317 Saal. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SIRECO GmbH (Amtsgericht Wuppertal HRB 4920) am 09.09.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 2722: EMV Entsorgungszentrum Mecklenburg Vorpommern GmbH, Saal, Neue Straße 37, 18317 Saal. Geändert, nun: Geschäftsführerin: Pötke, Juliane, Mönchhagen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der mit der EVG Unternehmensgruppe GmbH (vormals Future-Projekt-Gesellschaft mbH), Aschaffenburg (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 15262) am 03.12.2018 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 15.02.2021 zum 30.12.2020 aufgehoben. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.02.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.02.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.02.2021 mit der SIRECO GmbH mit Sitz in Wuppertal (AG Wuppertal) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 2722: EMV Entsorgungszentrum Mecklenburg Vorpommern GmbH, Saal, Neue Straße 37, 18317 Saal. Nicht mehr Geschäftsführer: Fux, Sandro, Burgdorf, * ‒.‒.‒‒. Wohnort geändert, nun: Geschäftsführerin: Pötke, Juliane, Saal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 2722: EMV Entsorgungszentrum Mecklenburg Vorpommern GmbH, Saal, Neue Straße 37, 18317 Saal. Nicht mehr Geschäftsführer: Pötke, Thorsten, Saal, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Fux, Sandro, Burgdorf, * ‒.‒.‒‒; Pötke, Juliane, Mönchhagen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
HRB 2722: EMV Entsorgungszentrum Mecklenburg Vorpommern GmbH, Saal, Neue Straße 37, 18317 Saal. Der mit der EVG Entsorgungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Aschaffenburg (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 9929) am 01.12.2003 mit Änderung vom 01.09.2014 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 03.12.2018 zum 31.12.2018 aufgehoben. Mit der Future-Projekt-Gesellschaft mbH, Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 213109) als herrschendem Unternehmen ist am 03.12.2018 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen mit Wirkung zum 01.01.2019. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2018 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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