HRB 56115: ENDMARK GmbH, Köln, Lindenallee 24, 50968 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 07.06.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital und Stammeinlagen), § 10 (Veräußerung von Geschäftsanteilen), § 12 (Tod eines Gesellschafters) sowie in § 13 (Abfindungsanspruch) (Vertretung) beschlossen.
HRB 56115: ENDMARK GmbH, Köln, Lindenallee 24, 50968 Köln. Bestellt als Geschäftsführer: Stark, Christine, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Stark, Christine, Köln, * ‒.‒.‒‒.
ENDMARK GmbH, Köln, Lindenallee 24, 50968 Köln. Einzelprokura: Stark, Christine, Köln, * ‒.‒.‒‒.
ENDMARK GmbH, Köln (Weishausstr. 30, 50939 Köln). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. die Durchführung folgender Dienstleistungen: Die Entwicklung von Marken- und Firmennamen, Medientiteln, Fachbezeichnungen und Namen für Veranstaltungen und Künstler sowie Claims, Slogans, Headlines und Untertiteln. Die Überprüfung von Namen hinsichtlich ihrer Wirkung sowie hinsichtlich ihrer Identität und Ähnlichkeit im Wettbewerb. Beratung in Sachsen Namenswahl, Namenseinführung sowie Namens- und Markenpolitik, Übersetzung und Transformation von Namen und Titeln von fremden und in fremde Sprachen. Die Durchführung von Marktforschungen zum Thema Namen und Marken. Die Entwicklung von Software-Programmen und Verfahren zur Namensfindung, -archivierung und Zuordnung. Handel und Verkauf von Marken und Lizenzen sowie der Verfahren zur Namensschöpfung. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. 55.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Samland, Bernd, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ENDMARK AG, Köln (Amtsgericht Köln, HRB 34910) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 19.07.2005. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.