HRA 1951: ENERCON Windpark GmbH & Co. Kutenholz KG, Aurich, Dreekamp 5, 26605 Aurich. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Windpark Kutenholz GmbH & Co. KG mit Sitz in Kutenholz (Amtsgericht Tostedt, HRA 100629) am 30.08.2021 eingetragen worden. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRA 1951: ENERCON Windpark GmbH & Co. Kutenholz KG, Aurich, Dreekamp 5, 26605 Aurich. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Windpark Kutenholz GmbH & Co. KG mit Sitz in Kutenholz (Amtsgericht Tostedt, HRA 100629) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 1951: ENERCON Windpark GmbH & Co. Kutenholz KG, Aurich, Dreekamp 5, 26605 Aurich. Eingetreten als persönlich haftende Gesellschafterin: ENERCON Windpark Verwaltungs GmbH, Aurich (Amtsgericht Aurich HRB 203487), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als persönlich haftende Gesellschafterin: ENERCON Windpark GmbH, Aurich (Amtsgericht Aurich HRB 865).