HRA 1943: ENERCON Windpark GmbH & Co. Lutter IV KG, Aurich, Dreekamp 5, 26605 Aurich. Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: ENERCON Windpark GmbH, Aurich (AG Aurich HRB 865), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.03.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.03.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.03.2021 mit der ENERCON Windpark GmbH & Co. Lutter I KG mit Sitz in Aurich (HRA 1940) verschmolzen. Die Gesellschaft ist erloschen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
26605 Aurich
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Amtsgericht: Aurich
Rechtsform: GmbH & Co. KG