HRB 18325: ENERGEIA Contracting GmbH, Kaarst, Weilerhöfe 4, 41564 Kaarst. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 18325: ENERGEIA Contracting GmbH, Kaarst, Weilerhöfe 4, 41564 Kaarst. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
HRB 18325: ENERGEIA Contracting GmbH, Kaarst, Weilerhöfe 4, 41564 Kaarst. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27. März 2015. Geschäftsanschrift: Weilerhöfe 4, 41564 Kaarst. Gegenstand: Im Rahmen von Contractingverträgen Unternehmen, öffentlich-rechtlichen Betriebe und Behörden, Gebäude und sonstige Infrastruktureinrichtungen a. durch die Erzeugung und den Handel mit Elektrizität, Wärme und Kälte zu versorgen, b. Reststoffe von diesen zu verwerten und zu entsorgen, c. Wasser und sonstige verbrauchte oder verunreinigte Ressourcen zu reinigen, aufzubereiten, zu verwerten und entsorgen, d. Grundstücke zu bewirtschaften, e. Leistungen des Gebäude- und Facilitymanagement zu erbringen, f. sowie Dritte zu beraten und Dienstleistungen in diesen Bereichen zu erbringen. Die Gesellschaft entwickelt, plant, handelt und betreibt dazu auch private a. Energieerzeugungsanlagen und -technik, b. Energienetze, -technik und -anlagen, c. Wärme- Kälte- und Klimanetze, -technik und -anlagen, d. Beleuchtungstechnik und -anlagen, e. private Kommunikationsnetze, -technik und -anlagen, f. Aufbereitungs-, Ent- und Versorgungsanlagen für Wasser und natürliche Ressourcen. Die Gesellschaft erwirbt, verwertet, nutzt, und verwaltet Grundstücke und Gebäude. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Dorfer, Franc, Kaarst, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.