ENERGIE TEAM GmbH, Hamburg (Gaußstr. 128 -138, 22765 Hamburg). Geburtsdatum des Geschäftsführers von Amts wegen berichtigt: Brun, Bernd, Ellerbek, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
I Z S Sanitärtechnik GmbH, Hamburg (Gaußstr. 128 -138, 22765 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung hat am 28.04.2008 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,60 um EUR 635,40 auf EUR 26.200,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2008 hat sodann die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 3 (Stammkapital, Stammeinlage) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 76.800,00 EUR auf 103.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der ENERGIE TEAM Gesellschaft für Kraftwärmekopplung und Gebäudetechnik mbH (Amtsgericht Hamburg, HRB 65569) beschlossen. Neue Firma: ENERGIE TEAM GmbH. Neues Stammkapital: 103.000,00 EUR. Bestellt Geschäftsführer: Brun, Bernd, Ellerbek, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Vieweg, Else Rosalie, geb. Lippert, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen Brun, Bernd, geb. Vieweg, Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.04.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.04.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.04.2008 mit der ENERGIE TEAM Gesellschaft für Kraftwärmekopplung und Gebäudetechnik mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 65569) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.